Klosterdomäne
Praktisch die ganze ehemalige Klosteranlage, samt dem umgrenzenden 45 ha grossen Bauernhof, der seit Mitte der Neunzigerjahre verpachtet ist, gehört zu 13/14 den 13 Reformierten Kirchgemeinden im Knonauer Amt/Bezirk Affoltern. Lediglich 1/14-Anteil gehört seit 50 Jahren der Zürcher Reformierten Landeskirche. In diesem kleinen Anteil sind die Ämtler Reformierten noch einmal Miteigentümer!
Die ehemalige Klosterkirche befindet sich im Eigentum des Kantons Zürich. Die Zufahrtstrasse Nord zur Kirche gehört der Gemeinde Kappel, die Strasse West, die Alte Kappelerstrasse, die durch den Kappelerhof führt, gehört der Flurgenossenschaft Kappel a. A. und das Pfarrhaus seit Kurzem der Reformierten Kirchgemeinde Kappel a. A.
19.03 - Kappelerhof-Statuten
Am 12. Juni 2013, genau einen Tag bevor sich die Jury zur Bewertung des internationalen Wettbewerbs zum „neuen Kuhstall“ auf der Klosterdomäne Kappel am Albis traf, verabschiedete der Zürcher Reformierte Kirchenrat die geänderten Statuten des Vereins Kappelerhof, neu mit Verein Kloster Kappel überschrieben. Der damals noch amtierende Kirchenrat Fritz Oesch, ein ehemaliger Bezirksrats-Präsident, war sich bewusst, dass man diese Statuten nicht hätte verabschieden dürfen. Er wurde vermutlich überstimmt – schliesslich drängte die Zeit in Kappel!
Zudem wäre ganz klar die Reformierte Kirchensynode für dieses Geschäft zuständig gewesen. Aber der Kirchenrat befand sich ja in „bester“ Gesellschaft: Auch im Knonaueramt brachten es die Reformierten Kirchenpflegepräsidenten fertig, die Statuten von den 13 zuständigen Kirchgemeinde-Versammlungen fernzuhalten. Ganz einfach: Man legte einen Schleier des Schweigens über das brisante Geschäft. Niemand wusste etwas. Und die je zwei Delegierten der Kirchgemeinden in der Kappelerpflege wehrten sich nicht für ihre Wähler, bzw. deren verbuchten Rechte der aktiven Mitwirkung.
PDF: Auszug aus den 13 Kirchgemeindeordnungen
www.reformation501.ch analysiert die aktuelle Planung auf der Klosterdomäne, weist auf Mängel und Diskrepanzen hin, formuliert angemessene Antworten und bringt diese über die Delegierten, die Medien und andere Kanäle direkt ein.
Die ehemalige Klosterkirche befindet sich im Eigentum des Kantons Zürich. Die Zufahrtstrasse Nord zur Kirche gehört der Gemeinde Kappel, die Strasse West, die Alte Kappelerstrasse, die durch den Kappelerhof führt, gehört der Flurgenossenschaft Kappel a. A. und das Pfarrhaus seit Kurzem der Reformierten Kirchgemeinde Kappel a. A.
19.03 - Kappelerhof-Statuten
Am 12. Juni 2013, genau einen Tag bevor sich die Jury zur Bewertung des internationalen Wettbewerbs zum „neuen Kuhstall“ auf der Klosterdomäne Kappel am Albis traf, verabschiedete der Zürcher Reformierte Kirchenrat die geänderten Statuten des Vereins Kappelerhof, neu mit Verein Kloster Kappel überschrieben. Der damals noch amtierende Kirchenrat Fritz Oesch, ein ehemaliger Bezirksrats-Präsident, war sich bewusst, dass man diese Statuten nicht hätte verabschieden dürfen. Er wurde vermutlich überstimmt – schliesslich drängte die Zeit in Kappel!
Zudem wäre ganz klar die Reformierte Kirchensynode für dieses Geschäft zuständig gewesen. Aber der Kirchenrat befand sich ja in „bester“ Gesellschaft: Auch im Knonaueramt brachten es die Reformierten Kirchenpflegepräsidenten fertig, die Statuten von den 13 zuständigen Kirchgemeinde-Versammlungen fernzuhalten. Ganz einfach: Man legte einen Schleier des Schweigens über das brisante Geschäft. Niemand wusste etwas. Und die je zwei Delegierten der Kirchgemeinden in der Kappelerpflege wehrten sich nicht für ihre Wähler, bzw. deren verbuchten Rechte der aktiven Mitwirkung.
PDF: Auszug aus den 13 Kirchgemeindeordnungen
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