Kanton Zürich
Die Reformierte Zürcher Landeskirche ist Teil des politischen Kantons Zürich. Die beiden Institutionen sind durch das Kirchengesetz und am Rand auch durch die Kirchenordnung miteinander verbunden.
Die ehemalige Klosterkirche Kappel a. A. befindet sich seit der Reformation, bzw. seit der Auflösung des Zisterzienserklosters Kappel a. A. vor 500 Jahren, im Eigentum des Kantons Zürich. Der Unterhalt dieses grossen Werks ist damit Sache des Kantons, bzw. der Kantonalen Baudirektion.
Der Kanton Zürich, der Regierungsrat, die Baudirektion haben unmissverständlich dafür zu sorgen, dass die heutige Einheit, die offene Gesamtanlage, nicht durch unnötige und unerwünschte Neubauten massgeblich verändert wird. Gemäss Vorgaben des eidg. ISOS-Inventar ist die Kappeler Klosteranlage in einer hohen Stufe geschützt – und darf daher gar nicht verändert werden.
Wir erwarten, dass sich der Kanton Zürich nun selber ein Leitbild für seine Klosterkirche und dessen unmittelbare Umgebung gibt. Und dies, bevor die Umsetzung des geplanten 20 Mio. Franken-Bauprojekts im Nahbereich der Kirche beginnt und die Kirche damit massgeblich tangieren würde.
19.05 - Ein "Züri Blau-Buch"
PDF: Züri Blau-Buch
19.04 - 51 gute Gründe
PDF: 51 Gute Gründe Pannen
www.reformation501.ch wünscht sich weniger Einmischung des Kantons, bzw. des Regierungsrats, speziell der Baudirektion (Denkmalpflege) und der Finanzdirektion (Lockvogel-Geschenk aus dem Lotteriefonds) in die jetzige Planung.
Die ehemalige Klosterkirche Kappel a. A. befindet sich seit der Reformation, bzw. seit der Auflösung des Zisterzienserklosters Kappel a. A. vor 500 Jahren, im Eigentum des Kantons Zürich. Der Unterhalt dieses grossen Werks ist damit Sache des Kantons, bzw. der Kantonalen Baudirektion.
Der Kanton Zürich, der Regierungsrat, die Baudirektion haben unmissverständlich dafür zu sorgen, dass die heutige Einheit, die offene Gesamtanlage, nicht durch unnötige und unerwünschte Neubauten massgeblich verändert wird. Gemäss Vorgaben des eidg. ISOS-Inventar ist die Kappeler Klosteranlage in einer hohen Stufe geschützt – und darf daher gar nicht verändert werden.
Wir erwarten, dass sich der Kanton Zürich nun selber ein Leitbild für seine Klosterkirche und dessen unmittelbare Umgebung gibt. Und dies, bevor die Umsetzung des geplanten 20 Mio. Franken-Bauprojekts im Nahbereich der Kirche beginnt und die Kirche damit massgeblich tangieren würde.
19.05 - Ein "Züri Blau-Buch"
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19.04 - 51 gute Gründe
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